Aufnahme als Genossenschafter
Die Aufnahme als Genossenschafter ist jederzeit möglich. Voraussetzung ist die Zeichnung von mindestens einem Anteilschein von CHF 500.00. Dieser begründet zwar keinen Anspruch auf einen Mietvertrag, wohl aber auf Aufnahme in die Warteliste. Wer eine Wohnung mieten will, muss für weitere CHF 3'500.00 Anteilscheine zeichen, die während der Mietzeit als Kaution zu hinterlegen sind und nach ordnungsgemässer Auflösung des Mietverhältnisses ohne Zins zurückbezalht werden. Weitere finanzielle Pflichten bestehen für die Genossenschafter nicht. Mit der Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter gleichzeitig auch aus der Genossenschaft austreten.